Verwaltung

KStH

Körperschaftsteuer-Hinweise (amtliches Handbuch)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

2. Ausschluss nach § 24 Satz 2 Nr. 1 KStG Der Freibetrag ist insbesondere ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen des § 24 Satz 2 Nr. 1 KStG erfüllt sind und Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 EStG gehören. Für diese Ausschlussfälle kommt es nach der in H 24 KStH wiedergegebenen BFH-Rechtsprechung nicht darauf an, ob im konkreten Jahr tatsächlich ausgeschüttet wird. Auch dauerhaft unterlassene Ausschüttungen beseitigen einen bereits bestehenden Ausschlusstatbestand nicht.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

KStH steht in steuerstoff für Körperschaftsteuer-Hinweise (amtliches Handbuch) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Nach § 24 Satz 1 KStG wird vom Einkommen bestimmter steuerpflichtiger Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ein Freibetrag von 5.000 Euro, höchstens jedoch in Höhe des Einkommens, abgezogen.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Zurück zum Lexikon