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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

§ 60: Auflösung insbesondere durch Zeitablauf, Gesellschafterbeschluss, gerichtliche/behördliche Entscheidung, Insolvenz, Ablehnung mangels Masse oder Löschung wegen Vermögenslosigkeit.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

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Praxisbedeutung

  • § 60: Auflösung insbesondere durch Zeitablauf, Gesellschafterbeschluss, gerichtliche/behördliche Entscheidung, Insolvenz, Ablehnung mangels Masse oder Löschung wegen Vermögenslosigkeit.

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