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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
§ 60: Auflösung insbesondere durch Zeitablauf, Gesellschafterbeschluss, gerichtliche/behördliche Entscheidung, Insolvenz, Ablehnung mangels Masse oder Löschung wegen Vermögenslosigkeit.
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Worum geht es?
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Praxisbedeutung
- § 60: Auflösung insbesondere durch Zeitablauf, Gesellschafterbeschluss, gerichtliche/behördliche Entscheidung, Insolvenz, Ablehnung mangels Masse oder Löschung wegen Vermögenslosigkeit.
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