IFRS 5
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Als discontinued operations (aufgegebene Geschäftsbereiche) definiert IFRS 5.32 Der Anwendungsbereich der Vorschrift wird in der amtlichen deutschen Übersetzung von IFRS 5.32 irreführend beschrieben. Die Rede ist nur von einem "veräußerten oder zur Veräußerung gehaltenen Geschäftsbereich". Der englische Originaltext spricht jedoch von einem Geschäftsbereich "that either has been disposed of, or is classified as held for sale", wobei der Begriff "disposal" auch Einstellungen umfasst.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
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Praxisbedeutung
- Als discontinued operations (aufgegebene Geschäftsbereiche) definiert IFRS 5.32
- In zeitlicher Hinsicht liegt erst dann eine separat zu erfassende discontinued operation vor, wenn das Unternehmen die Veräußerung beschlossen, mit der aktiven Vermarktung begonnen hat und einen Vollzug binnen zwölf Monaten erwartet (IFRS 5.6 ff.).
- Die außerplanmäßige Abschreibung gemäß IFRS 5.15 ff. berechnet sich aus dem Vergleich von Buchwert von 70 Mio. EUR zum Nettozeitwert von 60 Mio. EUR (65 Mio. EUR minus 5 Mio. EUR Veräußerungskosten).
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