Fundstelle

IFRS 17

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Nicht als Rückstellung i. S. v. IAS 37 gelten Bürgschaften oder ähnliche Finanzgarantien, die den Gläubiger einer Forderung für den Fall entschädigen, dass seine Forderung ausfällt. In systematischer Betrachtung liegt hier eine Versicherung i. S. v. IFRS 17 vor, mit dem Bürgen als Versicherer, dem Forderungsgläubiger als Versicherungsnehmer und dem Forderungsausfall als versichertem Ereignis. IFRS 9.B2.5 gewährt dem Garantiegeber in der Bilanzierung ein Wahlrecht zwischen Anwendung von IFRS 17 (Behandlung als Versicherungsvertrag) oder IFRS 9 (Behandlung als Finanzinstrument).

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

IFRS 17 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Für den Ausweis von Rückstellungen im IFRS-Abschluss sind drei Regelungen zu beachten:

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Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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