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IFRS 16

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

- Anwendungsbereich: Betrifft der potenzielle Ertrag einen Erlös gegenüber Kunden im Anwendungsbereich von IFRS 15? Dies ist insbesondere bei Erträgen aus Nutzungsüberlassung (Leasing) nicht der Fall, da hier IFRS 16 Vorrang hat (IFRS 15.5). - Vertrag mit Substanz: Existiert ein wirksamer Vertrag und hat dieser wirtschaftlichen Gehalt? Am wirtschaftlichen Gehalt fehlt es etwa, wenn in der bilanzpolitischen Absicht, Umsätze aufzublähen, zwei Erdölgesellschaften sich Öl gleicher Sorte gegenseitig abkaufen. - Leistungsinhalt, Mehrkomponentengeschäft: Welche Leistungsverpflichtungen begründet der Vertrag? Hier stellt sich insbesondere das Problem des Mehrkomponentengeschäfts, bei dem mehrere unterscheidbare und deshalb separat auf den Realisationszeitpunkt zu würdigende Leistungen vorliegen. - Transaktionspreis: Welchen Transaktionspreis begründet der Vertrag? Die Antwort hierauf ist nicht i

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

IFRS 16 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Anwendungsbereich: Betrifft der potenzielle Ertrag einen Erlös gegenüber Kunden im Anwendungsbereich von IFRS 15? Dies ist insbesondere bei Erträgen aus Nutzungsüberlassung (Leasing) nicht der Fall, da hier IFRS 16 Vorrang hat (IFRS 15.5).
  • Abstandszahlungen an Vormieter: Diese Zahlungen sind als anfängliche direkte Kosten nach IFRS 16.24(c) beim Nutzungsrecht zu aktivieren. Insofern hat der Leasingstandard Vorrang und eine Aktivierung nach IFRS 15 ist weder möglich noch notwendig.

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