Fundstelle

IAS 37.25–26

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Ausweis und Ansatz von Rückstellungen nach IAS 37: gegenwärtige Verpflichtungen, Eventualverbindlichkeiten, Restrukturierung und faktische Verpflichtungen. Mit Beispielen und Prüfschema.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

IAS 37.25–26 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Für den Ausweis von Rückstellungen im IFRS-Abschluss sind drei Regelungen zu beachten:

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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