IAS 37.17
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die Definition der faktischen Verpflichtung liefert eher Fragen als Antworten. Dies zeigt sich auch am geforderten Vergangenheitsbezug: Nach IAS 37.17 darf das Unternehmen "keine realistische Alternative zur Erfüllung der Verpflichtung" haben. Bei vertraglichen Verpflichtungen ist die Bedeutung dieses sog. Unentziehbarkeitskriteriums klar: die andere Partei hat einen Rechtsanspruch, den sie notfalls gerichtlich durchsetzen kann.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
IAS 37.17 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Für den Ausweis von Rückstellungen im IFRS-Abschluss sind drei Regelungen zu beachten:
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