IAS 37.10–11
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Ausweis und Ansatz von Rückstellungen nach IAS 37: gegenwärtige Verpflichtungen, Eventualverbindlichkeiten, Restrukturierung und faktische Verpflichtungen. Mit Beispielen und Prüfschema.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
IAS 37.10–11 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Für den Ausweis von Rückstellungen im IFRS-Abschluss sind drei Regelungen zu beachten:
Passende Wissensbeiträge
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