H 9.10 LStH
Lohnsteuer-Hinweise (amtliches Handbuch)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Kompakter Praxisüberblick zur Entfernungspauschale nach § 9 EStG: 0,38 EUR ab 2026, maßgebliche Entfernung, Höchstbetrag, öffentliche Verkehrsmittel, Pkw, Jobticket und Arbeitgeberzuschüsse.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
H 9.10 LStH steht in steuerstoff für Lohnsteuer-Hinweise (amtliches Handbuch) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Entfernungspauschale berücksichtigt Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten. Sie ist grundsätzlich verkehrsmittelunabhängig und richtet sich nach der einfachen Entfernung – nicht nach Hin- und Rückweg.
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