Verwaltung

H 33a.1 EStH

Einkommensteuer-Hinweise (amtliches Handbuch)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Unterhaltsaufwendungen gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen in besonderen Fällen und sind in § 33a Abs. 1 EStG geregelt. Für die Praxis sind außerdem R 33a.1 EStR, H 33a.1 EStH und die beiden BMF-Schreiben vom 15.10.2025 wichtig.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

H 33a.1 EStH steht in steuerstoff für Einkommensteuer-Hinweise (amtliches Handbuch) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Unterhaltsaufwendungen gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen in besonderen Fällen und sind in § 33a Abs. 1 EStG geregelt. Für die Praxis sind außerdem R 33a.1 EStR, H 33a.1 EStH und die beiden BMF-Schreiben vom 15.10.2025 wichtig.

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