H 19.6 LStH
Lohnsteuer-Hinweise (amtliches Handbuch)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Steuerfreie Sachzuwendungen aus persönlichem Anlass bis 60 € brutto sowie Arbeitsessen und Getränke im überwiegenden betrieblichen Interesse.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
H 19.6 LStH steht in steuerstoff für Lohnsteuer-Hinweise (amtliches Handbuch) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Voraussetzungen für eine steuerfreie Aufmerksamkeit
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.