Verwaltung

H 19.6 LStH

Lohnsteuer-Hinweise (amtliches Handbuch)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Steuerfreie Sachzuwendungen aus persönlichem Anlass bis 60 € brutto sowie Arbeitsessen und Getränke im überwiegenden betrieblichen Interesse.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

H 19.6 LStH steht in steuerstoff für Lohnsteuer-Hinweise (amtliches Handbuch) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Voraussetzungen für eine steuerfreie Aufmerksamkeit

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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