Verwaltung

H 19.2 LStH

Lohnsteuer-Hinweise (amtliches Handbuch)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Rechtsgrundlagen § 1 LStDV – Arbeitnehmer und Dienstverhältnis. H 19.0 LStH – Hinweise zum Arbeitnehmerbegriff. H 19.2 LStH – Abgrenzung von Arbeitslohn und anderen Einkünften. § 7 SGB IV – Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

H 19.2 LStH steht in steuerstoff für Lohnsteuer-Hinweise (amtliches Handbuch) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • H 19.2 LStH – Abgrenzung von Arbeitslohn und anderen Einkünften.

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