H 15.7 Abs. 5 EStH – Wesentliche Betriebsgrundlage
Einkommensteuer-Hinweise (amtliches Handbuch)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Seit 2026 können eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile bis 30 qm oder bis 40.000 € Wert dem Privatvermögen zugeordnet werden. Bei einer Überlassung an die eigene GmbH kann trotzdem eine Betriebsaufspaltung in Betracht kommen, wenn der Grundstücksteil funktional wesentlich ist. Die spezielle Frage zur neuen §-8-EStDV-Grenze ist noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
H 15.7 Abs. 5 EStH – Wesentliche Betriebsgrundlage steht in steuerstoff für Einkommensteuer-Hinweise (amtliches Handbuch) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Praxisproblem: Betriebsaufspaltung trotz Privatvermögen
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