Fundstelle

GoBD Rn. 61 ff., 151 ff

Weitere Fundstelle zum Beitrag

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Keine Buchung ohne Beleg, Grund-/Journal-/Kontenfunktion sichern, Verfahrensdokumentation als Pflichtbestandteil.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

GoBD Rn. 61 ff., 151 ff steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Belegfunktion (Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg")

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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