Fundstelle

Gleichlautende Ländererlasse vom 05.06.2013, BStBl. I 2013 S. 734

Bundessteuerblatt (Teil I, Jahrgang 2013), Seite 734

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

§ 6 Abs. 1 Nr. 1–1b EStG regelt die Bewertung abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Ausgangspunkt sind grundsätzlich Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. ein an deren Stelle tretender Wert, vermindert insbesondere um AfA und weitere steuerliche Abzüge.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Gleichlautende Ländererlasse vom 05.06.2013, BStBl. I 2013 S. 734 steht in steuerstoff für Bundessteuerblatt (Teil I, Jahrgang 2013), Seite 734 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Bewertungsmaßstab für abnutzbares Anlagevermögen

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