Gleichlautende Ländererlasse vom 05.06.2013, BStBl. I 2013 S. 734
Bundessteuerblatt (Teil I, Jahrgang 2013), Seite 734
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
§ 6 Abs. 1 Nr. 1–1b EStG regelt die Bewertung abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Ausgangspunkt sind grundsätzlich Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. ein an deren Stelle tretender Wert, vermindert insbesondere um AfA und weitere steuerliche Abzüge.
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Worum geht es?
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Praxisbedeutung
- Bewertungsmaßstab für abnutzbares Anlagevermögen
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