GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt höhere Beitragsbelastungen bei der Beitragsbemessungsgrenze und gewerblichen Minijobs ab 2027 sowie einen Beitragszuschlag für bestimmte familienversicherte Ehegatten und Lebenspartner ab 2028.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist seit 30. Juli 2026 in Kraft. Für die Lohn- und Gehaltsabrechnung werden vor allem Änderungen ab 2027 und 2028 relevant.
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