FR 2025, 601
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Bei einer teilentgeltlichen Grundstücksübertragung innerhalb der Zehnjahresfrist wird der Vorgang nach dem Verhältnis von Gegenleistung und Verkehrswert in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
FR 2025, 601 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Entgeltlichkeitsquote berechnet sich wie folgt:
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