Rechtsprechung

FG Niedersachsen, Urteil vom 30.10.2024 – 3 K 145/23

Urteil des Finanzgerichts (Niedersachsen), vom 30.10.2024, Az. 3 K 145/23

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Nach dem rechtskräftigen Urteil des FG Niedersachsen vom 30.10.2024 (3 K 145/23) kann eine Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten abziehbar sein, wenn das finanzierte Vermietungsobjekt weiterhin vermietet wird und nur ein zusätzliches Sicherungsobjekt veräußert wurde.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

FG Niedersachsen, Urteil vom 30.10.2024 – 3 K 145/23 steht in steuerstoff für Urteil des Finanzgerichts (Niedersachsen), vom 30.10.2024, Az. 3 K 145/23 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Wird eine funktionsfähige Wohnung abgerissen und lediglich durch eine neue Wohnung ersetzt, liegt regelmäßig keine neue, bisher nicht vorhandene Wohnung vor. Ebenfalls nicht ausreichend sind:

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