Rechtsprechung

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.03.2026, 5 K 137/25

Urteil des Finanzgerichts (Niedersachsen), vom 19.03.2026, Az. 5 K 137/25

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

FG Niedersachsen 5 K 137/25: Wird ein fehlerhafter Steuerschlüssel im ERP-System erkannt und dort korrigiert, die Folgekorrektur in der Steuererklärung aber unterlassen, liegt kein nach § 173a AO berichtigungsfähiger Schreib- oder Rechenfehler vor.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.03.2026, 5 K 137/25 steht in steuerstoff für Urteil des Finanzgerichts (Niedersachsen), vom 19.03.2026, Az. 5 K 137/25 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Ermittlung der Einfuhrumsatzsteuer über ein ERP-System

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