FG Münster, Urteil vom 24.06.2022 – 4 K 135/19 E, EFG 2022, 1429
Urteil des Finanzgerichts (Münster), vom 24.06.2022, Az. 4 K 135/19
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
BFH zur Kenntnis der Finanzbehörde bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO: Bloß abrufbare elektronische Daten gelten nicht bereits als bekannt, wenn sie nicht in den organisatorischen Bearbeitungsprozess bzw. die Akte gelangen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
FG Münster, Urteil vom 24.06.2022 – 4 K 135/19 E, EFG 2022, 1429 steht in steuerstoff für Urteil des Finanzgerichts (Münster), vom 24.06.2022, Az. 4 K 135/19 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Zur Unkenntnis der Finanzbehörde bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO
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