Fundstelle

FG Münster, 8 K 901/23 E

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

FG Münster: Die Übertragung von Miteigentumsanteilen an Immobilien im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann ein entgeltliches privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG sein. Revision beim BFH: IX R 10/26.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

FG Münster, 8 K 901/23 E steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Nach der Entscheidung des FG Münster kann die Übertragung von Miteigentumsanteilen an Immobilien im Rahmen eines Scheidungsvergleichs ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG darstellen.

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