FG Münster, 8 K 901/23 E
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
FG Münster: Die Übertragung von Miteigentumsanteilen an Immobilien im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann ein entgeltliches privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG sein. Revision beim BFH: IX R 10/26.
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Worum geht es?
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Praxisbedeutung
- Nach der Entscheidung des FG Münster kann die Übertragung von Miteigentumsanteilen an Immobilien im Rahmen eines Scheidungsvergleichs ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG darstellen.
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