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FG Köln, Urteil vom 26.11.2025, 2 K 2116/23

Urteil des Finanzgerichts (Köln), vom 26.11.2025, Az. 2 K 2116/23

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

FG Köln 2 K 2116/23: Schenkungsteuer gehört weder zu den Anschaffungskosten noch zu den Anschaffungsnebenkosten einer vermieteten Immobilie und erhöht daher nicht die AfA-Bemessungsgrundlage. Als Personensteuer ist sie zudem nach § 12 Nr. 3 EStG nicht als Werbungskosten abziehbar.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

FG Köln, Urteil vom 26.11.2025, 2 K 2116/23 steht in steuerstoff für Urteil des Finanzgerichts (Köln), vom 26.11.2025, Az. 2 K 2116/23 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Schenkungsteuer erhöht nicht die AfA-Bemessungsgrundlage für vermietete Immobilien

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