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FG Köln, Gerichtsbescheid vom 15.01.2026 – 11 K 2249/25

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

FG Köln: Eine Vorabanforderung nach § 149 Abs. 4 AO erfordert konkrete, einzelfallbezogene Ermessenserwägungen. Der bloße Verweis auf den Gesetzestext genügt nicht.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

FG Köln, Gerichtsbescheid vom 15.01.2026 – 11 K 2249/25 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • ⇨ Vorabanforderung von Steuererklärungen nach § 149 Abs. 4 AO

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