Rechtsprechung

FG Köln 26.11.25, 2 K 2116/23

Urteil des Finanzgerichts (Köln), vom 26.11.25, Az. 2 K 2116/23

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Bei der Schenkungsteuer handelt es sich weder um Anschaffungskosten noch um Anschaffungsnebenkosten der streitgegenständlichen Immobilien (FG Köln 26.11.25, 2 K 2116/23).

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

FG Köln 26.11.25, 2 K 2116/23 steht in steuerstoff für Urteil des Finanzgerichts (Köln), vom 26.11.25, Az. 2 K 2116/23 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Bei der Schenkungsteuer handelt es sich weder um Anschaffungskosten noch um Anschaffungsnebenkosten der streitgegenständlichen Immobilien (FG Köln 26.11.25, 2 K 2116/23).

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Zurück zum Lexikon