FG Köln 26.11.25, 2 K 2116/23
Urteil des Finanzgerichts (Köln), vom 26.11.25, Az. 2 K 2116/23
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Bei der Schenkungsteuer handelt es sich weder um Anschaffungskosten noch um Anschaffungsnebenkosten der streitgegenständlichen Immobilien (FG Köln 26.11.25, 2 K 2116/23).
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Worum geht es?
FG Köln 26.11.25, 2 K 2116/23 steht in steuerstoff für Urteil des Finanzgerichts (Köln), vom 26.11.25, Az. 2 K 2116/23 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Bei der Schenkungsteuer handelt es sich weder um Anschaffungskosten noch um Anschaffungsnebenkosten der streitgegenständlichen Immobilien (FG Köln 26.11.25, 2 K 2116/23).
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