Rechtsprechung

FG Hessen, Urteil vom 26.02.2019 – 4 K 2033/17

Urteil des Finanzgerichts (Hessen), vom 26.02.2019, Az. 4 K 2033/17

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Bilanzierung entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände sowie Abgrenzung von Auftragsforschung, Anzahlungen und Rückforderungsansprüchen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

FG Hessen, Urteil vom 26.02.2019 – 4 K 2033/17 steht in steuerstoff für Urteil des Finanzgerichts (Hessen), vom 26.02.2019, Az. 4 K 2033/17 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die bilanzielle Behandlung immaterieller Vermögensgegenstände hängt entscheidend davon ab, ob sie entgeltlich erworben oder selbst geschaffen wurden.

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