FG Hessen, Urteil vom 26.02.2019 – 4 K 2033/17
Urteil des Finanzgerichts (Hessen), vom 26.02.2019, Az. 4 K 2033/17
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Bilanzierung entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände sowie Abgrenzung von Auftragsforschung, Anzahlungen und Rückforderungsansprüchen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
FG Hessen, Urteil vom 26.02.2019 – 4 K 2033/17 steht in steuerstoff für Urteil des Finanzgerichts (Hessen), vom 26.02.2019, Az. 4 K 2033/17 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die bilanzielle Behandlung immaterieller Vermögensgegenstände hängt entscheidend davon ab, ob sie entgeltlich erworben oder selbst geschaffen wurden.
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