FG Hessen, Urteil vom 15.03.2021 – 6 K 1163/17; BFH I R 16/21
Urteil des Finanzgerichts (Hessen), vom 15.03.2021, Az. 6 K 1163/17
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die im Ausgangsbeitrag dargestellte Auffassung der Finanzverwaltung verlangt für die Rückbeziehungsfiktion grundsätzlich einen Erwerbsvorgang von mindestens 10 %. Das FG Hessen vertrat dagegen die Auffassung, dass es genügt, wenn durch mehrere Erwerbsvorgänge im Laufe des Jahres insgesamt eine Beteiligung von mindestens 10 % erreicht wird. Das Verfahren wurde im Ausgangsbeitrag mit BFH I R 16/21 angegeben.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
FG Hessen, Urteil vom 15.03.2021 – 6 K 1163/17; BFH I R 16/21 steht in steuerstoff für Urteil des Finanzgerichts (Hessen), vom 15.03.2021, Az. 6 K 1163/17 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Ist § 8b Abs. 1 KStG anwendbar, bleiben die Dividenden grundsätzlich außer Ansatz. Allerdings gelten 5 % der Bezüge nach § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Im Ergebnis sind damit regelmäßig 95 % steuerfrei.
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