FG Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2024, 14 K 1966/23
Urteil des Finanzgerichts (Düsseldorf), vom 18.07.2024, Az. 14 K 1966/23
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Überblick zur bisherigen Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG und zur geplanten Absenkung ab 2027 von 20 % auf 15 % sowie des Höchstbetrags von 1.200 € auf 900 €. Der Beitrag behandelt außerdem zeitliche Zuordnung, Abschlags- und Anzahlungen, Abgrenzung zu haushaltsnahen Dienstleistungen und alternative Förderungen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
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Praxisbedeutung
- Neues zur Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
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