FG Düsseldorf, 27.06.2025 – 5 K 125/24 U
Urteil des Finanzgerichts (Düsseldorf), vom 27.06.2025, Az. 5 K 125/24
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
FG Düsseldorf: Entscheidend ist der tatsächliche Forderungseinzug. Bleibt der Einzug beim Forderungsverkäufer, kann statt einer steuerpflichtigen Factoringleistung ein steuerfreies Forderungsgeschäft nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG vorliegen – mit möglicher Vorsteuerkürzung.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
FG Düsseldorf, 27.06.2025 – 5 K 125/24 U steht in steuerstoff für Urteil des Finanzgerichts (Düsseldorf), vom 27.06.2025, Az. 5 K 125/24 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Forderungskauf + tatsächlicher Einzug durch den Factor = grundsätzlich steuerpflichtige Factoringleistung.
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