Fundstelle

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.05.2022 – 7 K 1550/20

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Ob für diesen fiktiven Nutzungswert die Steuerbefreiung für das Familienheim eingreifen kann, ist nicht abschließend geklärt. Als Argumentationshilfe kann die Rechtsprechung des FG Baden-Württemberg vom 11.05.2022 – 7 K 1550/20 herangezogen werden. Dort wurde für einen anderen begünstigten Vermögensgegenstand darauf abgestellt, dass die gezogenen Nutzungen wirtschaftlich dieselben waren, unabhängig davon, ob sie aus Eigentum oder einem fiktiven Nießbrauch stammten.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.05.2022 – 7 K 1550/20 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Voraussetzung ist insbesondere, dass der Erwerber das Familienheim unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt.

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