EuGH, Urteil vom 03.03.2021 – C-7/20
Urteil des Europäischen Gerichtshofs, vom 03.03.2021, Az. C-7/20
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
6. EuGH C-7/20 (Hauptzollamt Münster) Ein in der Türkei zugelassenes Fahrzeug wurde ohne ordnungsgemäße Zollgestellung über mehrere Staaten nach Deutschland verbracht und dort über Monate genutzt. Der EuGH sah trotz des ersten Grenzübertritts in Bulgarien den Eintritt in den Wirtschaftskreislauf in Deutschland; dort entstand die Einfuhrumsatzsteuer.
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Worum geht es?
EuGH, Urteil vom 03.03.2021 – C-7/20 steht in steuerstoff für Urteil des Europäischen Gerichtshofs, vom 03.03.2021, Az. C-7/20 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Eigenständigkeit von Zollschuld und Einfuhrumsatzsteuer
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