EuGH – C-305/01 (MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring)
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
FG Düsseldorf: Entscheidend ist der tatsächliche Forderungseinzug. Bleibt der Einzug beim Forderungsverkäufer, kann statt einer steuerpflichtigen Factoringleistung ein steuerfreies Forderungsgeschäft nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG vorliegen – mit möglicher Vorsteuerkürzung.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
EuGH – C-305/01 (MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring) steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Forderungskauf + tatsächlicher Einzug durch den Factor = grundsätzlich steuerpflichtige Factoringleistung.
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