Fundstelle

EuGH – C-305/01 (MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring)

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

FG Düsseldorf: Entscheidend ist der tatsächliche Forderungseinzug. Bleibt der Einzug beim Forderungsverkäufer, kann statt einer steuerpflichtigen Factoringleistung ein steuerfreies Forderungsgeschäft nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG vorliegen – mit möglicher Vorsteuerkürzung.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

EuGH – C-305/01 (MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring) steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Forderungskauf + tatsächlicher Einzug durch den Factor = grundsätzlich steuerpflichtige Factoringleistung.

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