EuGH 16.04.2015 – C-591/13
Urteil des Europäischen Gerichtshofs, vom 16.04.2015, Az. C-591/13
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Der EuGH hatte in der Rechtssache C-591/13, Kommission/Deutschland, entschieden, dass die frühere Beschränkung des § 6b EStG auf bestimmte Inlandsreinvestitionen gegen die Niederlassungsfreiheit verstoßen kann. FG Münster 04.03.2026 – 14 K 417/22 E. Revision BFH I R 5/26. BFH 22.06.2017 – VI R 84/14, BStBl II 2018, 171. EuGH 16.04.2015 – C-591/13, Kommission/Deutschland. BFH 12.07.2023 – X R 14/21, BStBl II 2024, 48. BFH 20.03.2025 – VI R 20/23. BT-Drs. IV/2400, 62 ff.
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Worum geht es?
EuGH 16.04.2015 – C-591/13 steht in steuerstoff für Urteil des Europäischen Gerichtshofs, vom 16.04.2015, Az. C-591/13 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Der EuGH hatte in der Rechtssache C-591/13, Kommission/Deutschland, entschieden, dass die frühere Beschränkung des § 6b EStG auf bestimmte Inlandsreinvestitionen gegen die Niederlassungsfreiheit verstoßen kann.
- EuGH 16.04.2015 – C-591/13, Kommission/Deutschland.
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