EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
5. EU-ENTGELTTRANSPARENZRICHTLINIE Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 soll die Durchsetzung des Grundsatzes gleichen Entgelts stärken. Die Umsetzungsfrist in nationales Recht endete am 7. Juni 2026. Der Praxisbeitrag weist darauf hin, dass sich die deutsche Umsetzung verzögert und Arbeitgeber die Entwicklung dennoch bereits in ihren Vergütungsstrukturen berücksichtigen sollten.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Auch Minijobber sind Arbeitnehmer und haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Entscheidend ist grundsätzlich nicht die Zahl der geleisteten Stunden, sondern an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird.
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