Verwaltung

EStR 1953

Einkommensteuer-Richtlinien, Abschnitt/Hinweis 1953

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Die Steuerermäßigung für Unterhaltsleistungen, der sog. Unterhaltshöchstbetrag, wurde erstmals durch das Gesetz zur Neuordnung von Steuern v. 16.12.1954 (BGBl 1954 I S. 373) in das EStG eingeführt, nachdem solche Abzüge bis dahin nur durch Verwaltungsanordnungen zugelassen waren (zuletzt Abschn. 149, 150 EStR 1953/54).

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

EStR 1953 steht in steuerstoff für Einkommensteuer-Richtlinien, Abschnitt/Hinweis 1953 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Grundlagen und aktuelle Entwicklungen vor dem Hintergrund zweier neuer BMF-Schreiben

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