EStG §§ 13b, 15, 18
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Bewertungsgesetz nach dem bereitgestellten Material: allgemeine Bewertung, Betriebsvermögen, gesonderte Feststellungen sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundvermögen bis § 190.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
EStG §§ 13b, 15, 18 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- BEWERTUNGSGESETZ (BewG) – bereitgestellter Inhalt §§ 1–190
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