Fundstelle

EStG §§ 13b, 15, 18

Weitere Fundstelle zum Beitrag

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Bewertungsgesetz nach dem bereitgestellten Material: allgemeine Bewertung, Betriebsvermögen, gesonderte Feststellungen sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundvermögen bis § 190.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

EStG §§ 13b, 15, 18 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • BEWERTUNGSGESETZ (BewG) – bereitgestellter Inhalt §§ 1–190

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