DRS 24
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
DRS 24 stellt insbesondere auf die **abstrakte Einzelverwertbarkeit** ab.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
DRS 24 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- DRS 24 stellt insbesondere auf die **abstrakte Einzelverwertbarkeit** ab.
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