Fundstelle

DRS 24

Weitere Fundstelle zum Beitrag

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

DRS 24 stellt insbesondere auf die **abstrakte Einzelverwertbarkeit** ab.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

DRS 24 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • DRS 24 stellt insbesondere auf die **abstrakte Einzelverwertbarkeit** ab.

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Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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