BStBl. II S. 561
Bundessteuerblatt (Teil II), Seite 561
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Bei einer Kapitalgesellschaft, die zum Zwecke der Übernahme eines Gewerbebetriebs gegründet wird, beginnt die Gewerbesteuerpflicht nicht erst mit dem Zeitpunkt der Fortführung des übernommenen Betriebs, sondern mit der Eintragung in das Handelsregister (→ BFH vom 16.2.1977 – BStBl. II S. 561).
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Worum geht es?
BStBl. II S. 561 steht in steuerstoff für Bundessteuerblatt (Teil II), Seite 561 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Gewerbesteuerpflicht einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft vor ihrer Eintragung ins Handelsregister
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