BStBl. II S. 1073
Bundessteuerblatt (Teil II), Seite 1073
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die Verwaltung eingezahlter Teile des Stammkapitals sowie ein bestehender Anspruch auf Einzahlung von Teilen des Stammkapitals lösen die Gewerbesteuerpflicht noch nicht aus (→ BFH vom 18.7.1990 – BStBl. II S. 1073).
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Worum geht es?
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Praxisbedeutung
- Die Verwaltung eingezahlter Teile des Stammkapitals sowie ein bestehender Anspruch auf Einzahlung von Teilen des Stammkapitals lösen die Gewerbesteuerpflicht noch nicht aus (→ BFH vom 18.7.1990 – BStBl. II S. 1073).
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