Fundstelle

BStBl. II 2021 S. 646

Bundessteuerblatt (Teil II, Jahrgang 2021), Seite 646

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

8. Der Leistungszeitpunkt kann sich im Einzelfall aus dem Rechnungsdatum ergeben, wenn keine Zweifel bestehen, dass die Leistung in dem Monat der Rechnungsstellung ausgeführt wurde (vgl. BFH-Urteile vom 01.03.2018 – V R 18/17, BStBl. II 2021 S. 644, und vom 15.10.2019 – V R 29/19 (V R 44/16), BStBl. II 2021 S. 646).

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BStBl. II 2021 S. 646 steht in steuerstoff für Bundessteuerblatt (Teil II, Jahrgang 2021), Seite 646 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Aus dieser Rechtsprechung folgt aber insbesondere nicht, dass ein Vorsteuerabzug gänzlich ohne Rechnung geltend gemacht werden kann (vgl. Rz. 39 ff. des BFH-Urteils vom 15.10.2019 – V R 14/18, BStBl. II 2020 S. 596).

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Zurück zum Lexikon