BpO
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Praxisüberblick zu Auskünften, Unterlagen, Mitarbeiterbefragungen, privaten Konten, Berufsgeheimnissen, Betriebsbesichtigung sowie Zwangs- und Verzögerungsmaßnahmen in der Außenprüfung.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BpO steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Unterkategorie: Betriebsprüfung und Außenprüfung
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