BMF vom 15.10.2024, BStBl. I 2024, 1320
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15.10.2024
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Sie beanstandet es aber auch nicht, wenn in einer bis zum 31.12.2027 als E-Rechnung ausgestellten Endrechnung ein Anhang i.S.v. UStAE 14.8 Abs. 8 Nr. 2 als unstrukturierte Datei in der E-Rechnung enthalten ist (UStAE 14.8 Abs. 7 Satz 5 i.V.m. BMF 15.10.2024, BStBl. I 2024, 1320 Rn. 47 f.). Der gesonderte Versand einer besonderen Zusammenstellung wird aber nicht akzeptiert. Bei Organschaft ist der Umsatz des gesamten Organkreises maßgebend (BMF 15.10.2024, BStBl. I 2024, 1320 Rn. 64).
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Worum geht es?
BMF vom 15.10.2024, BStBl. I 2024, 1320 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15.10.2024 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Bei Organschaft ist der Umsatz des gesamten Organkreises maßgebend (BMF 15.10.2024, BStBl. I 2024, 1320 Rn. 64).
- Über die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns hinaus braucht der Rechnungsempfänger nach BMF 15.10.2024, BStBl. I 2024, 1320 Rn. 59 somit keine weiteren Recherchen vorzunehmen.
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