BMF vom 14.08.2025 – IV C 5 – S 2367/00012/004/033
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14.08.2025
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
1. Neue Rechtslage ab 2026 Seit dem 01.01.2026 gelten die Vorgaben des BMF-Schreibens vom 14.08.2025 zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren. Wesentliche Änderungen sind: - Bei privat kranken- und pflegeversicherten Arbeitnehmern werden grundsätzlich die als ELStAM bereitgestellten tatsächlichen Beiträge berücksichtigt. - Die bisherige Mindestvorsorgepauschale entfällt. - In den Steuerklassen I bis V wird erstmals ein Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung berücksichtigt.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BMF vom 14.08.2025 – IV C 5 – S 2367/00012/004/033 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14.08.2025 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Seit dem 01.01.2026 gelten die Vorgaben des BMF-Schreibens vom 14.08.2025 zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren. Wesentliche Änderungen sind:
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