BMF-Schreiben vom 31.05.2024, IV C 5 – S 2439/19/10003:005
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31.05.2024
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Staatliche Förderung vermögenswirksamer Leistungen bei Einhaltung der Einkommensgrenzen; die Zulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BMF-Schreiben vom 31.05.2024, IV C 5 – S 2439/19/10003:005 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31.05.2024 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Arbeitnehmersparzulage ist keine steuerpflichtige Einnahme.
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