BMF-Schreiben vom 26.01.2026 – IV C 1 - S 2253/00082/001/064
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26.01.2026, Geschäftszeichen IV C 1 - S 2253/00082/001/064
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Das BMF-Schreiben vom 26.01.2026 konkretisiert die Abgrenzung zwischen sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand, Anschaffungskosten (AK), Herstellungskosten (HK) und anschaffungsnahen Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG.
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Worum geht es?
BMF-Schreiben vom 26.01.2026 – IV C 1 - S 2253/00082/001/064 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26.01.2026, Geschäftszeichen IV C 1 - S 2253/00082/001/064 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Das BMF-Schreiben vom 26.01.2026 konkretisiert die Abgrenzung zwischen sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand, Anschaffungskosten (AK), Herstellungskosten (HK) und anschaffungsnahen Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG.
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