BMF-Schreiben vom 24.06.2026, IV C 5 - S 2367/00012/005/018
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24.06.2026, Geschäftszeichen IV C 5 - S 2367/00012/005/018
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Rechtsstand und Anwendung Das BMF hat mit Schreiben vom 24.06.2026 die Randnummer 14 des Schreibens vom 14.08.2025 zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren neu gefasst. Die Regelung ist ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden.
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Worum geht es?
BMF-Schreiben vom 24.06.2026, IV C 5 - S 2367/00012/005/018 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24.06.2026, Geschäftszeichen IV C 5 - S 2367/00012/005/018 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Das BMF hat mit Schreiben vom 24.06.2026 die Randnummer 14 des Schreibens vom 14.08.2025 zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren neu gefasst. Die Regelung ist ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden.
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