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BMF-Schreiben vom 24.06.2026, IV C 5 - S 2367/00012/005/018

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24.06.2026, Geschäftszeichen IV C 5 - S 2367/00012/005/018

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Rechtsstand und Anwendung Das BMF hat mit Schreiben vom 24.06.2026 die Randnummer 14 des Schreibens vom 14.08.2025 zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren neu gefasst. Die Regelung ist ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BMF-Schreiben vom 24.06.2026, IV C 5 - S 2367/00012/005/018 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24.06.2026, Geschäftszeichen IV C 5 - S 2367/00012/005/018 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Das BMF hat mit Schreiben vom 24.06.2026 die Randnummer 14 des Schreibens vom 14.08.2025 zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren neu gefasst. Die Regelung ist ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden.

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