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BMF, Schreiben vom 24.03.2025 – IV C 2 - S 2742-a/00028/012/001

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24.03.2025, Geschäftszeichen IV C 2 - S 2742

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Wann betrieblich genutzte oder überlassene Immobilien trotz operativer Nutzung schädliches Verwaltungsvermögen sein können – mit Fokus auf Sonderbetriebsvermögen, Betriebsaufspaltung, Teilübertragungen und Rechtsstellungswechsel nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BMF, Schreiben vom 24.03.2025 – IV C 2 - S 2742-a/00028/012/001 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24.03.2025, Geschäftszeichen IV C 2 - S 2742 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Eine Grundstücksüberlassung kann insbesondere begünstigt sein, wenn

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