BMF, Schreiben vom 24.03.2025 – IV C 2 - S 2742-a/00028/012/001
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24.03.2025, Geschäftszeichen IV C 2 - S 2742
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Wann betrieblich genutzte oder überlassene Immobilien trotz operativer Nutzung schädliches Verwaltungsvermögen sein können – mit Fokus auf Sonderbetriebsvermögen, Betriebsaufspaltung, Teilübertragungen und Rechtsstellungswechsel nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BMF, Schreiben vom 24.03.2025 – IV C 2 - S 2742-a/00028/012/001 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24.03.2025, Geschäftszeichen IV C 2 - S 2742 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Eine Grundstücksüberlassung kann insbesondere begünstigt sein, wenn
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