BMF

BMF-Schreiben vom 22.09.2010, IV C 4 – S 2227/07/10002:002, BStBl 2010 I S. 721

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22.09.2010

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Abgrenzung zwischen Erstausbildung und beruflicher Fortbildung: Wann Bildungsaufwendungen als Werbungskosten abziehbar sind, welche Kosten dazugehören und wie Fahrt- und Reisekosten behandelt werden.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BMF-Schreiben vom 22.09.2010, IV C 4 – S 2227/07/10002:002, BStBl 2010 I S. 721 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22.09.2010 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Fortbildung und weitere Berufsausbildung: Werbungskosten

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