BMF-Schreiben vom 22.09.2010, IV C 4 – S 2227/07/10002:002, BStBl 2010 I S. 721
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22.09.2010
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Abgrenzung zwischen Erstausbildung und beruflicher Fortbildung: Wann Bildungsaufwendungen als Werbungskosten abziehbar sind, welche Kosten dazugehören und wie Fahrt- und Reisekosten behandelt werden.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BMF-Schreiben vom 22.09.2010, IV C 4 – S 2227/07/10002:002, BStBl 2010 I S. 721 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22.09.2010 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Fortbildung und weitere Berufsausbildung: Werbungskosten
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