BMF-Schreiben vom 18.07.2003
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18.07.2003
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Anwendung Das BMF-Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Bei im Veröffentlichungszeitpunkt noch nicht abgeschlossenen Sanierungen in Raten verkürzen sich die Betrachtungszeiträume für die Vermutungsregel auf drei Jahre. Es ersetzt die BMF-Schreiben vom 18.07.2003 und vom 20.10.2017.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BMF-Schreiben vom 18.07.2003 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18.07.2003 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- BMF 2026: Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Gebäuden
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