BMF-Schreiben vom 17.07.2026, IV C 2 - S 2770/00042/002/081
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17.07.2026, Geschäftszeichen IV C 2 - S 2770/00042/002/081
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
BMF-Schreiben vom 17.07.2026 zur fünfjährigen Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags nach § 14 KStG und zu Personengesellschaften als Organträger.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BMF-Schreiben vom 17.07.2026, IV C 2 - S 2770/00042/002/081 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17.07.2026, Geschäftszeichen IV C 2 - S 2770/00042/002/081 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 17. Juli 2026 (IV C 2 - S 2770/00042/002/081) zur Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags sowie in Bezug auf Personengesellschaften als Organträger Stellung genommen.
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