BMF

BMF-Schreiben vom 17.07.2026

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17.07.2026

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

BMF-Schreiben vom 17.07.2026 zur fünfjährigen Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags nach § 14 KStG und zu Personengesellschaften als Organträger.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BMF-Schreiben vom 17.07.2026 steht in steuerstoff für Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17.07.2026 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 17. Juli 2026 (IV C 2 - S 2770/00042/002/081) zur Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags sowie in Bezug auf Personengesellschaften als Organträger Stellung genommen.

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